- Realgemeinde
- 1. Steuerrechtlicher Begriff: Personenzusammenschlüsse, die land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke besitzen und bei denen die Mitglieder zu Nutzungen an diesen Grundstücken berechtigt sind.- 2. Besteuerung: a) Von der ⇡ Körperschaftsteuer befreit sind gemäß § 3 II KStG Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnliche R., unabhängig davon, ob sie Körperschaften des öffentlichen oder des privaten Rechts sind.- b) Die Einkünfte aus der R. unterliegen unmittelbar bei den Beteiligten der Einkommensteuer als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 3 II KStG, § 13 I Nr. 4 EStG).- c) Unterhalten oder verpachten R. einen Gewerbebetrieb, der über den Rahmen eines ⇡ Nebenbetriebes hinausgeht, so sind sie insoweit selbst körperschaftsteuerpflichtig.
Lexikon der Economics. 2013.